Geltungsbereich 
1. Unsere Verträge unterliegen nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Schweigen gilt nicht als Annahme. 

Vertragsschluss
1. Angebote verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, stets freibleibend.
2. Mündliche Nebenabreden, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind nicht bindend.

Preise
1. Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit fällig, wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind oder von uns ausdrücklich anerkannt wurden.

Muster
1. Muster sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, unverbindliche Typmuster. Analysenangaben sind ungefähre.
2. Bestimmte Wareneigenschaften können auf Wunsch zugesichert werden.

Gefahrübergang und Lieferung
1. Alle Waren reisen auf Gefahr des Käufers ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt.
2. Sämtliche Kostenerhöhungen, die nach Abschluss des Vertrages eintreten (z.B. Abgaben, Gebühren, Zölle, Frachten, Steuern) gehen zu Lasten des Käufers, auch wenn frachtfreie und verzollte Lieferung vereinbart worden ist.
3. Rechtzeitige und glückliche Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. 4. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung haften wir nie für höhere Gewalt.

Gewährleistung
1. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware angezeigt werden und sich die Ware noch im Originalzustand und in der ursprünglichen Umschließung befindet.
2. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Bei Anerkennung der Beanstandungen beschränkt sich unsere Verpflichtung nach unserer Wahl auf Minderungen, Nachlieferungen oder Rücknahmen der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises.
4. Ansprüche auf Wandlung und Schadenersatz - gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
5. Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art geben dem Käufer kein Leistungsverweigerungsrecht, insbesondere Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen. 6. Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffrechte gegen Dritte, insbesondere Transportführer, zu sorgen.

Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Waren werden Eigentum des Käufers, wenn seine gesamten Verbindlichkeiten aus bestehenden Geschäftsverbindungen erfüllt sind. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware begründen und/oder geltend machen.
2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse.
3. Ein Eigentumserwerb des Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Verarbeitet der Käufer solche Waren mit eigenen Waren oder denen anderer Verkäufer, so erlangen wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer gelieferten Ware zu dem Wert der anderen Ware. Dies gilt für Vermischung entsprechend.
4. Soweit die Waren zum Weiterverkauf bestimmt sind, ist der Käufer verpflichtet, seinen Kunden gegenüber ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen zu machen und Zahlungen bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen.
5. Beim Weiterverkauf entstehende Forderungen gelten mit dem Augenblick der Entstehung als an uns abgetreten.
6. Der Käufer kann die Übertragung des Eigentums verlangen, soweit der Wert unserer Forderung durch den Eigentumsvorbehalt um mehr als 20 % übersichert ist.
7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können.
8. Sollten nach Abschluss des Vertrages ungünstige Nachrichten bezüglich der Bonität des Käufers bekannt werden, ist der Verkäufer berechtigt, Vorauskasse zu verlangen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

Teilnichtigkeit
Bei teilweiser Unwirksamkeit bleiben die weiteren Bedingungen gültig.

Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt als vereinbartes Recht.

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